Lärmbelästigung

 

Lärmbelästigung in Mietwohnungen: Rechte und Pflichten

 

Lärmbelästigung ist ein häufiges Problem in Mietwohnungen und kann das Zusammenleben in einem Mehrparteienhaus erheblich belasten. Ob laute Musik, feiernde Nachbarn oder das nächtliche Bohren – es gibt viele Situationen, in denen Mieter sich gestört fühlen. Doch was gilt als unzumutbare Lärmbelästigung, und welche Rechte und Pflichten haben Mieter in solchen Fällen?

1. Gesetzliche Ruhezeiten und Rücksichtnahme: In den meisten Mietverträgen und Hausordnungen sind feste Ruhezeiten festgelegt, die in der Regel zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr gelten. Während dieser Zeit ist jede vermeidbare Lärmbelästigung zu unterlassen. Auch tagsüber sollte auf eine angemessene Zimmerlautstärke geachtet werden, insbesondere in Mietwohnungen mit dünnen Wänden.

2. Welche Geräusche gelten als unzumutbar?: Nicht jeder Lärm stellt automatisch eine Belästigung dar. Geräusche des täglichen Lebens wie Kinderlärm, Schritte oder der Gebrauch von Haushaltsgeräten müssen meist geduldet werden. Anders verhält es sich bei wiederholtem, vermeidbarem Lärm, wie dauerhafter lauter Musik, Baulärm außerhalb der zulässigen Zeiten oder nächtlichen Partys.

3. Rechte des Mieters: Wenn der Lärm über das normale Maß hinausgeht und zur dauerhaften Beeinträchtigung führt, haben Mieter das Recht, Maßnahmen zu ergreifen:

Das Gespräch suchen: Oft lassen sich Probleme durch ein direktes Gespräch mit dem Nachbarn lösen. Eine höfliche Bitte um Rücksichtnahme zeigt häufig Wirkung.

Vermieter informieren: Wenn sich keine Lösung finden lässt, sollte der Vermieter eingeschaltet werden. Dieser ist verpflichtet, für Ruhe im Haus zu sorgen.

Mietminderung: In besonders schwerwiegenden Fällen kann eine Mietminderung geltend gemacht werden, wenn der Lärm dauerhaft die Wohnqualität einschränkt. Hier sollte der Lärm dokumentiert und gegebenenfalls rechtlicher Rat eingeholt werden.

4. Pflichten des Mieters: Mieter sind ebenfalls verpflichtet, auf ihre Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Wer regelmäßig gegen die Hausordnung oder die Ruhezeiten verstößt, riskiert Abmahnungen oder im Extremfall sogar eine Kündigung des Mietverhältnisses. Das Einhalten der Ruhezeiten und der angemessenen Lautstärke sollte daher selbstverständlich sein.

Fazit:

Lärmbelästigung in Mietwohnungen kann zu erheblichen Spannungen führen. Um Eskalationen zu vermeiden, ist gegenseitige Rücksichtnahme essenziell. Mieter haben das Recht auf eine ruhige Wohnumgebung, sollten aber auch bereit sein, alltägliche Geräusche zu akzeptieren. Kommt es dennoch zu Konflikten, helfen Kommunikation und, wenn nötig, rechtliche Schritte, um ein harmonisches Zusammenleben zu ermöglichen.

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