Mülltennung

 

Mülltrennung – Ein einfacher Weg zur Schonung der Umwelt und Einsparung von Betriebskosten

 

Mülltrennung ist eine der effektivsten Methoden, um Ressourcen zu schonen, die Umwelt zu entlasten und Betriebskosten einzusparen. Durch die richtige Trennung von Abfällen können Wertstoffe recycelt, Schadstoffe entfernt, Restmüll verringert werden und so die Kosten für Müll in den Betriebskosten verringert werden.

Hier erfahren Sie die wichtigsten Kategorien der Mülltrennung und wie Sie diese zu Hause richtig umsetzen können:

Bioabfall

Was gehört hinein?

  • Essensreste, Obst- und Gemüseschalen
  • Kaffeesatz, Teebeutel
  • Gartenabfälle wie Laub und Gras

Was gehört nicht hinein?

  • Verpackte Lebensmittel
  • Katzenstreu oder andere tierische Abfälle
  • Plastiktüten und Glas

Der Bioabfall wird kompostiert oder vergärt, um daraus natürliche Düngemittel und Energie zu gewinnen.

Papier und Pappe

Was gehört hinein?

  • Zeitungen, Kartons, Schreibpapier
  • Verpackungen aus Pappe

Was gehört nicht hinein?

  • Verschmutztes Papier, z. B. Pizzakartons mit Fettflecken
  • Fotos oder laminiertes Papier

Papier und Pappe können recycelt und in neuen Papierprodukten weiterverwendet werden.

Kunststoff und Leichtverpackungen (Gelber Sack)

Was gehört hinein?

  • Plastikflaschen und -verpackungen
  • Aluminium- und Weißblechdosen
  • Verbundverpackungen (z. B. Getränkekartons)

Was gehört nicht hinein?

  • Elektronische Geräte
  • Spielzeuge aus Plastik
  • Nicht-verpackungsbedingte Kunststoffe

Diese Abfälle werden sortiert und recycelt oder als Ersatzbrennstoff in der Industrie genutzt.

Glas

Was gehört hinein?

  • Glasflaschen
  • Einmachgläser

Was gehört nicht hinein?

  • Fensterglas, Spiegel, Porzellan
  • Trinkgläser und Glas aus chemischen Labors

Glas wird nach Farben sortiert und eingeschmolzen, um daraus neues Glas herzustellen.

Restmüll

Was gehört hinein?

  • Alle Abfälle, die in keine andere Kategorie passen
  • Staubsaugerbeutel, Windeln, verschmutzte Produkte

Restmüll wird in der Regel verbrannt, und die dabei entstehende Energie kann genutzt werden.

 

Mit einer aktiven Mülltrennung helfen Sie der Umwelt und sparen Betriebskosten ein.

 

Jahresabschluß 2023

Jahresabschluss 2023 festgestellt und beschlossen

Der Gesellschafter der Wohnungsbaugesellschaft Ichtershausen mbH hat in seiner Gesellschafterversammlung am 12.09.2024 den von der ACCO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss mit Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 festgestellt und beschlossen, dass der im Jahresabschluss 2023 ausgewiesene Jahresgewinn auf neue Rechnung vorzutragen ist.

Der Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat wurden für das Geschäftsjahr 2023 Entlastungen erteilt.

 Auslegungshinweis:

Gem. § 75, Abs. 4 Nr. 2 ThürKO liegt der Jahresabschluss und der Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 in den Geschäftsräumen der Wohnungsbaugesellschaft Ichtershausen mbH, Im Gerabogen 1, 99334 Amt Wachsenburg- OT Ichtershausen zu den Geschäftszeiten bis 31.10.2024 öffentlich aus.

 

gez. Tobias Bube

Geschäftsführer

WBG Ichtershausen mbH

Lärmbelästigung

 

Lärmbelästigung in Mietwohnungen: Rechte und Pflichten

 

Lärmbelästigung ist ein häufiges Problem in Mietwohnungen und kann das Zusammenleben in einem Mehrparteienhaus erheblich belasten. Ob laute Musik, feiernde Nachbarn oder das nächtliche Bohren – es gibt viele Situationen, in denen Mieter sich gestört fühlen. Doch was gilt als unzumutbare Lärmbelästigung, und welche Rechte und Pflichten haben Mieter in solchen Fällen?

1. Gesetzliche Ruhezeiten und Rücksichtnahme: In den meisten Mietverträgen und Hausordnungen sind feste Ruhezeiten festgelegt, die in der Regel zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr gelten. Während dieser Zeit ist jede vermeidbare Lärmbelästigung zu unterlassen. Auch tagsüber sollte auf eine angemessene Zimmerlautstärke geachtet werden, insbesondere in Mietwohnungen mit dünnen Wänden.

2. Welche Geräusche gelten als unzumutbar?: Nicht jeder Lärm stellt automatisch eine Belästigung dar. Geräusche des täglichen Lebens wie Kinderlärm, Schritte oder der Gebrauch von Haushaltsgeräten müssen meist geduldet werden. Anders verhält es sich bei wiederholtem, vermeidbarem Lärm, wie dauerhafter lauter Musik, Baulärm außerhalb der zulässigen Zeiten oder nächtlichen Partys.

3. Rechte des Mieters: Wenn der Lärm über das normale Maß hinausgeht und zur dauerhaften Beeinträchtigung führt, haben Mieter das Recht, Maßnahmen zu ergreifen:

Das Gespräch suchen: Oft lassen sich Probleme durch ein direktes Gespräch mit dem Nachbarn lösen. Eine höfliche Bitte um Rücksichtnahme zeigt häufig Wirkung.

Vermieter informieren: Wenn sich keine Lösung finden lässt, sollte der Vermieter eingeschaltet werden. Dieser ist verpflichtet, für Ruhe im Haus zu sorgen.

Mietminderung: In besonders schwerwiegenden Fällen kann eine Mietminderung geltend gemacht werden, wenn der Lärm dauerhaft die Wohnqualität einschränkt. Hier sollte der Lärm dokumentiert und gegebenenfalls rechtlicher Rat eingeholt werden.

4. Pflichten des Mieters: Mieter sind ebenfalls verpflichtet, auf ihre Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Wer regelmäßig gegen die Hausordnung oder die Ruhezeiten verstößt, riskiert Abmahnungen oder im Extremfall sogar eine Kündigung des Mietverhältnisses. Das Einhalten der Ruhezeiten und der angemessenen Lautstärke sollte daher selbstverständlich sein.

Fazit:

Lärmbelästigung in Mietwohnungen kann zu erheblichen Spannungen führen. Um Eskalationen zu vermeiden, ist gegenseitige Rücksichtnahme essenziell. Mieter haben das Recht auf eine ruhige Wohnumgebung, sollten aber auch bereit sein, alltägliche Geräusche zu akzeptieren. Kommt es dennoch zu Konflikten, helfen Kommunikation und, wenn nötig, rechtliche Schritte, um ein harmonisches Zusammenleben zu ermöglichen.

Mietschulden

Mietschulden können aus verschiedenen Gründen entstehen, die oft mit finanziellen, sozialen oder persönlichen Umständen der Mieter verbunden sind. Zu den häufigsten Ursachen gehören:

1. Einkommensverlust:

Arbeitslosigkeit, Krankheit oder andere unerwartete Ereignisse können zu einem plötzlichen Verlust des Einkommens führen. Ohne ausreichende finanzielle Reserven fällt es vielen Menschen schwer, die Miete weiter zu bezahlen.


2. Hohe Lebenshaltungskosten:

In vielen Städten steigen die Mieten schneller als die Einkommen. Besonders in Ballungsräumen führt dies dazu, dass Mieter einen großen Teil ihres Einkommens für die Miete ausgeben müssen, was das Risiko von Mietschulden erhöht.


3. Fehlende finanzielle Bildung:

Manche Menschen haben Schwierigkeiten, ihr Einkommen und ihre Ausgaben zu planen und zu verwalten. Ohne Budgetplanung und Rücklagenbildung ist es leicht, in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten.


4. Soziale Probleme:

Persönliche Krisen wie Scheidung, Trennung oder der Tod eines Partners können nicht nur emotional, sondern auch finanziell schwer zu bewältigen sein. Oft führt dies zu einer Verschlechterung der finanziellen Situation und in der Folge zu Mietschulden.


5. Unvorhergesehene Ausgaben:

Plötzliche hohe Ausgaben, beispielsweise für medizinische Notfälle, Autoreparaturen oder andere unerwartete Kosten, können dazu führen, dass Mieter vorübergehend nicht in der Lage sind, ihre Miete zu bezahlen.


6. Verzögerte Sozialleistungen:

Wenn staatliche Unterstützungsleistungen wie Arbeitslosengeld oder Wohngeld verspätet oder gar nicht ausgezahlt werden, kann dies zu kurzfristigen finanziellen Engpässen führen.

Mietschulden können schnell zu einer Abwärtsspirale führen, da sie nicht nur finanzielle, sondern auch rechtliche Konsequenzen haben. Vermieter können bei ausbleibenden Zahlungen Kündigungen aussprechen, was im schlimmsten Fall zur Obdachlosigkeit führen kann. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig Hilfe zu suchen, etwa durch Schuldnerberatungen oder soziale Einrichtungen, die Unterstützung anbieten.

WICHTIG ist kommen Sie bei Mietschulden rechtzeitig zu uns und wir finden eine Lösung für Ihr Problem.

Sie erhalten bei uns eine Beratung oder die Möglichkeit zum Abschluss einer Ratenzahlung

Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit im Haus & Wohnumfeld

Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit im Haus/Wohnumfeld sind zentrale Faktoren für die Lebensqualität und das Wohlbefinden aller Bewohner und Besucher. Eine gut organisierte und gepflegte Wohnumgebung trägt maßgeblich dazu bei, dass sich Menschen sicher und wohl fühlen.

Ordnung:

Ein geordnetes Wohnumfeld schafft eine angenehme Atmosphäre und erleichtert den Alltag. Dazu gehört die systematische Anordnung von Gegenständen in Gemeinschaftsräumen und das Vermeiden von unnötigem Durcheinander. Ein ordentliches Umfeld fördert die Übersichtlichkeit und hilft, Unfälle zu vermeiden. Regelmäßige Müllentsorgung und die Einhaltung der Abfalltrennungsregeln sind ebenfalls wichtige Aspekte der Ordnung im Wohnumfeld.

Sicherheit:

Die Sicherheit im Wohnumfeld umfasst sowohl den Schutz vor Kriminalität als auch die Unfallverhütung. Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit können unter anderem eine gute Beleuchtung und verschlossene Haustüren sein. Ebenso wichtig ist es, sicherheitsrelevante Dinge wie, dass Abstellen von Schuhen, Sperrmüll und Pflanzen anzusprechen. Prinzipiell ist es nicht gestattet Rettungs- und Fluchtwege zu verstellen bzw. Sperrmüll im öffentlichen Raum zu lagern.

Sauberkeit:

Sauberkeit trägt wesentlich zur Hygiene und zum Wohlbefinden bei. Regelmäßige Reinigungsmaßnahmen in öffentlichen Bereichen, wie Treppenhäusern, Fluren und Außenanlagen, sind unerlässlich. Die Pflege von Grünflächen und das regelmäßige Entfernen von Müll und Unrat verhindern die Ausbreitung von Schädlingen und sorgen für ein angenehmes Wohnklima. Bewohnereigene Initiativen, wie gemeinsame Putzaktionen oder Müllsammelaktionen, können das Gemeinschaftsgefühl stärken und zu einer dauerhaft sauberen Umgebung beitragen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit essenziell für ein harmonisches und lebenswertes Wohnumfeld sind. Sie tragen nicht nur zur physischen Gesundheit der Bewohner bei, sondern fördern auch ein Gefühl der Gemeinschaft und des gegenseitigen Respekts. Ein bewusster und gemeinschaftlicher Umgang mit diesen Aspekten schafft eine Umgebung, in der sich alle Bewohner wohlfühlen und gerne leben.

KONTAKTDATEN

WBG Ichtershausen

Tel: +49+ (0) 3628 9323710

Fax: +49 (0) 3628 9323715
E-Mail: info@wbg-ichtershausen.de

Im Gerabogen 1
99334 Amt Wachsenburg OT Ichtershausen

SPRECHZEITEN

Di 10:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr
Do 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr

Während der Geschäftszeiten auch nach Vereinbarung